Die Altersfreigabe für Filme erfolgt durch verschiedene Behörden. Die bekannteste ist die FSK. Die Abkürzung steht für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH. Nachdem ein Antrag bei der FSK eingegangen ist, prüft diese anhand von Richtlinien, welche Altersfreigabe der entsprechende Film, für den der Antrag gestellt wurde, erhält. Geprüft werden DVDs, Videokassetten, Werbefilme und Trailer. Die zu prüfenden Medienträger sind für öffentliche Vorführungen und zum öffentlichen Verkauf vorgesehen. Die öffentliche Vorführung bezieht sich zum Beispiel auf einen Film, der in Kinos gezeigt werden soll.
Verstößt ein Film gegen die Richtlinien, kann die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft e.V die Freigabe zur öffentlichen Vorführung bzw. zum Verkauf verweigern.
Die Einstufung eines Films durch die FSK erfolgt anhand von Kriterien, die auf Basis des Jugendschutzgesetzes erstellt wurden. Der § 14 [2] und § 14 [6] des Jugendschutzgesetzes beinhalten, dass Kinder und Jugendliche seelisch, geistig und körperlich unversehrt bleiben müssen. Dies ist das zentrale Gesetz, dass bei der Bestimmung der Altersfreigabe eines Medienträgers als Maßstab und Kriterium von der FSK angesetzt wird. Es gibt bei der Freigabe insgesamt fünf Kennzeichnungen für Medienträger, nämlich die Freigabe ohne Altersbeschränkung sowie die Freigaben ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren.
Geprüft werden die Medienträger, wie zum Beispiel DVDs, von einer Grundsatzkommission.
Die Mitglieder dieser Kommission sind 20 Vertreter, die aus öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie aus der Filmbranche kommen. Die FSK hat ihre aktuelle Fassung der Grundsätze am 1. Dezember 2011 beschlossen und in Kraft gesetzt. Für die Durchsetzung von Beschlüssen ist es notwendig, dass Dreiviertel der Grundsatzkommission dafür stimmen.
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH gehört als Tochtergesellschaft seit dem Jahr 2002 zur Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, kurz SPIO. Der Sitz der FSK ist in Wiesbaden.
Mitglieder der SPIO haben sich freiwillig dazu verpflichtet, die Filme bezüglich der Altersfreigabe durch die FSK prüfen zu lassen und nur diese geprüften Filme und Medien zu veröffentlichen bzw. der Öffentlichkeit zum Kauf zur Verfügung zu stellen. Finanziert wird die Arbeit der FSK durch Gebühren, die die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH für die Prüfung von Filmen und Medien erhebt. Als
Tochtergesellschaft ist die FSK eine GmbH, die unabhängig von der SPIO arbeitet. Die SPIO kann auf Wunsch für die Prüfung hinsichtlich der Altersfreigabe hinzugezogen werden, hat aber im ersten Schritt keinen Einfluss auf die Entscheidung der FSK.
Für die Altersfreigabe von Filmen, die im Fernsehen gezeigt werden, gibt es auch Kriterien, ab welcher Uhrzeit ein Film mit einer bestimmten Altersfreigabe ausgestrahlt werden kann. Grundsätzlich gilt, je höher die Altersfreigabe ist, desto später ist der Filmstart vom Sender anzusetzen. Keine Altersbeschränkung bedeutet, dass ein Film oder eine Sendung zu jeder Tageszeit und Nachtzeit im Fernsehen ausgestrahlt werden darf. Dies gilt auch für Filme und Sendungen, die eine Altersfreigabe ab sechs Jahren haben. Filme und Sendungen, die eine Freigabe ab 12 Jahren haben, dürfen erst ab 20 Uhr ausgestrahlt werden. Ab 22 Uhr dürfen Filme und Sendungen im Fernsehen gezeigt werden, die eine Freigabe ab 16 Jahren haben. Für Filme und Sendungen mit der Freigabe ab 18 Jahren gilt eine Sendezeit ab 23 Uhr.
21. August 2011
Sorry, keine Kommentare bislang.